Inklusion von Menschen mit Behinderung: Monitoring vor großen Aufgaben

Seit dem 26. März 2009 ist in Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft. Der Beitritt Deutschlands verpflichtet die staatlichen Stellen, auf allen Ebenen der Verwaltung bestehende Diskriminierungen von behinderten Menschen zu beseitigen und neue zu vermeiden. Auch wenn viele der deklarierten Rechte selbstverständlich erscheinen, stellt die Konvention jede Gesellschaft vor große Herausforderungen. Die selbständige Lebensführung und die Inklusion behinderter Menschen wird zum Grundprinzip für das gesellschaftliche Zusammenleben erklärt.

Neue Datenanforderungen

Hinter der Konvention steht ein Paradigmenwechsel: Nicht der behinderte Mensch muss sich an „normale Lebensverhältnisse“ anpassen, sondern alle Lebensbereiche müssen so gestaltet werden, dass auch ein gesundheitlich, sinnesorganisch oder intellektuell beeinträchtigter Mensch darin seinen selbstverständlichen Platz findet. Die mit der Ratifizierung der Konvention verbundene Verpflichtung zum datengestützten Monitoring verlangt allen staatlichen Stellen mehr ab, als dies auf den ersten Blick scheint. Bislang existieren nur unzureichende und speziell für Längsschnittbetrachtungen unzureichende Daten über die Lage und Teilhabe behinderter Menschen. Darüber hinaus können vorhandene Studien und Datenquellen für Zwecke der Behindertenberichterstattung noch nicht optimal genutzt werden, weil sich der Begriff der „Behinderung“ verändert hat.

Das herkömmliche Konzept geht von einem medizinisch- psychologischen Defizitmodell aus. Es nimmt den Ausgangspunkt bei körperlichen, geistigen, psychischen und /oder Sinnesbeeinträchtigungen. Dieses Konzept findet sich in der Rechts- und Verwaltungspraxis im Schwerbehindertenrecht und in den Leistungsgesetzen wieder. Entsprechend bilden die Statistiken der Rehabilitationsträger und des Statistischen Bundesamts nur amtlich registrierte Behinderungen ab. An diese Praxis lehnen sich auch viele sozialwissenschaftliche Studien an. Dieses medizinisch-psychologische Behindertenkonzept sagt wenig über die faktische Auswirkung von Beeinträchtigungen auf die Teilhabe aus. Seit geraumer Zeit setzt sich konkurrierend ein bio-psychosoziales Modell durch. Behinderung wird demnach als eine Folge von gesundheitlich, körperlich oder geistig-psychischen Beeinträchtigungen in Wechselwirkung mit nicht ausreichend unterstützenden bzw. hinderlichen Umweltbedingungen gesehen. Umgekehrt versetzen inklusive Bedingungen und die Stärkung ihrer Fähigkeiten beeinträchtigte Menschen in die Lage, gesellschaftlich teilzuhaben.

Um Behinderungen in diesem Sinne abzubilden, ist es erforderlich, mögliche Beeinträchtigungen von Personen sowie ihre Teilhabemöglichkeiten in unterschiedlichen Handlungsfeldern zu messen. Mittels subjektiver Einschätzungen der Befragten werden Einschränkungen von Teilhabemöglichkeiten in bestimmten Lebenssituationen wie Mobilität, Arbeit, Kommunikation, Wohnen, Freizeit, soziale, kulturelle und politische Partizipation ermittelt. Mit einer Vorstudie zur Neuausrichtung des Behindertenberichts hat das zuständige Bundesarbeitsministerium einen Schritt zur Weiterentwicklung von Indikatoren zur Beobachtung der Lage und Entwicklung von behinderten Menschen getan. Mit Spannung wird zurzeit der Behindertenbericht 2013 erwartet, der bereits einer neuen Konzeption folgen soll.

Messung von „Behinderung“

Empirisch wurde das bio-psychosoziale Modell im europäischen Raum allerdings erst in zwei repräsentativen Bevölkerungsbefragungen angewendet. Hier ist in erster Linie der britische „Life Opportunities Survey ( LOS )“ zu nennen. Er ist eine repräsentative Längsschnittbefragung mit über 18.000 Face-to-Face-Interviews in rund 9.950 Haushalten. Ergebnisse liegen für zwei Panelwellen vor. Gerade abgeschlossen wurden die Erhebungen des von EUROSTAT koordinierten „European Health and Social Integration Survey ( EHSIS )“ in 29 europäischen Nationen. Die Erhebungen in Deutschland (18.500 Fälle), Österreich (5.500 Fälle) und Luxemburg (3.000 Fälle) hat infas durchgeführt. Ziel ist es, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der Europäischen Behindertenstrategie im Rahmen eines Monitorings zu erfassen. Im Zentrum des EHSISFragebogens stehen Barrieren, die eine gesellschaftliche Teilhabe erschweren und gleichzeitig den Wunsch nach mehr Teilhabe und Integration hervorrufen. Die Studie eröffnet Möglichkeiten, die Teilhabechancen von Menschen mit spezifischen Gesundheitsproblemen und Einschränkungen mit den Chancen von nicht beeinträchtigten Menschen zu vergleichen.

Alle Erwartungen wird das Studiendesign von EHSIS allerdings nicht erfüllen können. Zum einen beschränkt sich die Studie auf eine Befragung von Privathaushalten. Dies ist insofern unbefriedigend, als ein signifikanter Anteil von beeinträchtigten Menschen in stationären Einrichtungen oder im ambulanten Wohnen betreut wird. Eine zweite Einschränkung betrifft die Erhebungsmethode. Bedingt durch ein schmales Budget konnten in einigen Ländern – so auch in Deutschland – nur telefonische Erhebungen stattfinden. Auch wenn das Dual-Frame-Stichprobenkonzept auf dem Stand der Kunst ist: Durch die Konzentration auf den auditiven Kanal besteht potenziell die Gefahr einer Untererfassung von spezifischen Gruppen behinderter Menschen. Trotz dieser beiden Wermutstropfen ist der Stellenwert von EHSIS nicht zu unterschätzen. Die Studie bildet eine erste wichtige Datenquelle über die Inklusion und Lage behinderter Menschen nach dem Lebenslagenkonzept. Der internationale Vergleich verspricht darüber hinaus interessante Aufschlüsse über die Einordnung der nationalen Bemühungen um die Verbesserung der Inklusion behinderter Menschen.

Zum Weiterlesen:

Schröder, Helmut und Holger Schütz (2011): Fortschritte bei der Inklusion von Menschen mit einer Behinderung? Eine schwierige Berichtspflicht bei unzureichender Datenlage. Behindertenrecht, H2, S. 53–59 Hornberg, Claudia, Monika Schröttle, Theresia Degener und Brigitte Sellach (2011): Endbericht „Vorstudie zur Neukonzeption des Behindertenberichts“, Washington Group (2011): Extended Question Set on Functioning (WG ES-F) (Version 9. November 2011)